Katastervermessung

Katastervermessung

Komplette Baubetreuung vom Bauantrag über die Gebäudeabsteckung bis zu hoheitlichen Leistungen

Diese Arbeiten sind in Gemeinschaft mit den Ingenieurvermessungen alle Leistungen, die Sie zu Realisierung Ihres Bauvorhabens benötigen. Ob Einfamilienhaus, Gewerbeobjekt, Industriebauten, Hochhaus oder Bauträgermaßnahme:


  • Grundstücksteilung
  • Amtliche Lagepläne (Bauanträge, Baulasten)
  • Einholung von Teilungsgenehmigungen/Erstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Ausstellung von Sockelabnahmebescheinigung
  • Katasteramtliche Gebäudeeinmessung
  • Grenzvermessung, Amtliche Grenzanzeige
  • Grundstücksvereinigungen
  • Gerne übernehmen wir für Sie die Kommunikation mit den zuständigen Bau- und Katasterbehörden.


Die Beurkundungsbefugnis von Tatbeständen an Grund und Boden, durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI), sowie gute bautechnische Kenntnisse, sind eine wertvolle Kombination bei der Realisierung von Baumaßnahmen.


Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Flurstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 Grundbuchordnung (GBO). Es dient damit der Sicherung des Eigentums. Die Liegenschaftskarte genießt in Verbindung mit den vermessungstechnischen Unterlagen des Liegenschaftskatasters bzgl. der Lage/Ausdehnung des Grundstücks öffentlichen Glauben und damit die gesetzliche Vermutung der Richtigkeit.

Jetzt Kontakt aufnehmen
Share by: